Allgemeine Geschäftsbedingungen für Händler

Preis: Der m² kostet 75€ exkl. MwSt. Der Preis versteht sich für den gesamten Veranstaltungszeitraum.
Tische: Sollten Tische benötigt werden, sind diese zusätzlich zu buchen. Pro Tisch 200×50 cm werden 20€ exkl. Mwst. zusätzlich dazu verrechnet.
Bänke: Sollten Bänke benötigt werden, sind diese zusätzlich zu buchen. Pro Bierbank werden 10€ exkl. Mwst. zusätzlich dazu verrechnet.
Strom: Sollte ein Stromanschluss benötigt werden, muss dieser zusätzlich um 50€ exkl. Mwst. dazu gebucht werden.
Tickets:
• bis 3-10m² – 2 Tickets
• bis 10-16m² – 3 Tickets
• bis 16-28m² – 4 Tickets
Sollten mehr Tickets benötigt werden, müssen diese extra dazu gekauft werden, nach Zusage des Händlerstandes, erhälst du einen Link wo du dir Ausstellertickets dazu buchen kannst.
Standfläche:
• Die Standfläche wird nach Quadratmetern (m²) vergeben und vor Ort markiert. Die Markierung darf keinesfalls überschritten werden. Händler haben die Wahl, eigene Tische, Regale oder Kleiderständer mitzubringen. Tische können hinzu gebucht werden.
• Wenn Tische/Bänke gebucht wurden, sind diese VOR der Feuerwehrbegehung selbstständig aus dem Lagerbereich zu holen, und am Ende der Veranstaltung selbstständig wieder dorthin zurück zu bringen.
• Sämtliches Mobiliar, einschließlich Tischen und Bänken, muss innerhalb der markierten Standfläche platziert werden. Bei Verstößen kann der Veranstalter den Stand umgehend abbauen lassen, ohne Rückerstattung der Standgebühr.
• Tische und Bänke dürfen nur entnommen werden, wenn sie gebucht wurden. Bei Verstoß gegen diese Regel kann der Veranstalter pro Tisch/Bank eine Strafgebühr verrechnen. Sollten mehr Tische/Bänke als vereinbart ohne Zustimmung aus dem Lagerbereich geholt werden, wird hier ebenfalls eine Strafgebühr pro Stück verrechnet. Dies wird im Zuge des Events überprüft.
Höhenbegrenzung:
• Die maximale Höhe des Standes darf keinesfalls die veranstaltungsseitig aufgebaute Absturzsicherung überschreiten. Höher gestapelte Waren sind zu entfernen, ansonsten ist der Stand ohne Verwarnung abzubauen.

Anwesenheit während der Aufbauzeiten:

  • Während der Begehung durch die Feuerwehr ist eine Anwesenheit verpflichtend. Da die genaue Zeit der Begehung in Vorfeld nicht garantiert werden kann, ist eine Anwesenheit zumindest zwei Stunden vor Eröffnung der Veranstaltung bis zur Abnahme durch die Feuerwehr unerlässlich – Falls sich die Eröffnung aufgrund einer Abwesenheit ohne triftigen Grund verzögert, wird der Händler beim nächsten Mal nicht mehr berücksichtigt.
  • Allgemeine Standinformationen:
  • Eine parallele Anmeldung als Aussteller in anderen Bereichen (z. B. Artist Alley, 18+ Area, Cosplay Village) ist unzulässig und führt zum Ausschluss.
  • Ein Abbau vor Veranstaltungsnde ist untersagt.
  • Wird ein Stand nicht fristgemäß abgebaut, räumt der Veranstalter diesen auf Kosten des Ausstellers/Händlers.
  • Der Veranstalter haftet nicht für Schäden durch Dritte oder Diebstahl.
  • Waren und Werbemittel dürfen nicht außerhalb der Standfläche platziert werden, andernfalls können zusätzliche Gebühren anfallen oder Ausschluss erfolgen.
  • Eine Weitergabe oder Vermietung des Standes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung ist verboten.
  • Wände dürfen nicht beschädigt oder beklebt werden.
  • Händler sind für die ordnungsgemäße Entsorgung von Müll verantwortlich.
  • Das Mobiliar ist in einwandfreiem Zustand zurückzugeben; Schäden werden dem Händler in Rechnung gestellt.
  • Nach der Genehmigung durch die Feuerwehr darf die Standfläche nicht verändert werden; bei Verstößen drohen Gebühren und sofortiger Abbau des Standes.
  • Der Veranstalter haftet nicht für Schäden durch die Nutzung der Stromanschlüsse. Ausgeliehene Verlängerungskabel und Verteiler müssen nach Veranstaltungsende zurückgegeben werden.
  • Werbemaßnahmen am eigenen Stand sind erlaubt; außerhalb nur mit Genehmigung des Veranstalters.
  • Die Standfläche ist nach Ende der Veranstaltung besenrein zu hinterlassen, andernfalls erfolgt eine Reinigung auf Kosten des Händlers.
  • Sonderwünsche und Anfragen (z. B. Sitznachbarn) sind schriftlich einzureichen.
  • Aussteller müssen volljährig und geschäftsfähig sein. Für die Teilnahme ist ein Gewerbeschein erforderlich; für Fanstände gelten besondere Regeln.
  • Der Veranstalter kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
  • Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Platzes, jedoch wird den Wünschen der Händler nach Möglichkeit entsprochen.
  • Ein Lastenlift-Chip kann gegen eine Kaution von 50 € ausgeliehen werden; Rückgabe des Chips erstattet den Einsatz, dieser muss am Ende der Veranstaltung zurückgebracht werden.
  • Standtausch unter zugelassenen Ausstellern/Händlern bedarf der Einwilligung des Veranstalters.
  • Gemietete Standflächen dürfen nicht unter- oder weitervermietet werden.

Rücktritt/Nichtteilnahme:

  • Bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Vertragsauflösung möglich, sofern die Fläche neu vermietet werden kann. Die Stornogebühr beträgt 50 % der Standmiete.
  • Ab 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei verweigerter Auflösung des Vertrags beträgt die Stornogebühr die gesamte Standmiete zzgl. Werbekosten.
  • Ein vom Händler gestellter Ersatzmieter muss nicht akzeptiert werden.
  • Stände, die am ersten Veranstaltungstag bis 1 Stunde vor Eröffnung nicht aufgebaut sind, werden anderweitig vergeben, ohne Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete.

Zum Verkauf angebotene Produkte:

  • Händler sind für die Einhaltung aller geltenden Rechtsvorschriften (z. B. Jugendschutz, Rechnungslegungsgesetz) verantwortlich.
  • Der Verkauf von frischen Speisen, Getränken, Waffen, Repliken und nicht lizenzierten Produkten ist untersagt. Der Veranstalter kann bei Bedarf einen Herkunftsnachweis verlangen.
  • Beanstandete Artikel dürfen nicht ausgestellt werden. Bei wiederholten Verstößen droht Ausschluss ohne Anspruch auf Kostenrückerstattung.
  • Bei schwerwiegenden Verstößen kann eine Anzeige erstattet werden.
  • Der Verkauf von Eintrittskarten für andere Veranstaltungen ist untersagt, ebenso wie der Verkauf von Mystery Bags und Al-Art-Produkten.

Jugendschutz:

  • Minderjährige Besucher sind zu berücksichtigen; nicht jugendfreie, gewaltverherrlichende oder pornografische Waren dürfen nur in der 18+ Area angeboten werden.
  • Auch im öffentlichen Bereich ist der Verkauf jugendgefährdender Waren untersagt, selbst bei Alterskontrolle.
  • In der 18+ Area sind nur unkritische Aktmotive erlaubt; Figuren und Druckerzeugnisse bestimmter Genres (z. B. Yaoi, Yuri, Hentai, Horror) dürfen ausschließlich dort ausgestellt werden.Keinesfalls ausgestellt werden darf Material, dass sexuelle Handlungen mit als minderjährig wahrgenommenen Personen darstellt.

Zahlungen:

  • Die Standkosten sind spätestens 2 Wochen nach Rechnungserhalt per Banküberweisung zu zahlen (Kontoinhaber: Zlatko Hamzic; IBAN: AT192081500042410134; BIC: STSPAT2GXXX; Verwendungszweck: Händlername + Rechnungsnummer). Eine verspätete Zahlung gilt als Rücktritt.

Haftung und Versicherung:

  • Die Versicherung des mitgebrachten Standinventars gegen Beschädigung, Diebstahl usw. obliegt dem Händler, der auch für Schäden am Stand haftet.
  • Der Veranstalter haftet nicht für Schäden durch die Nutzung eigener Standeinrichtung.

Nichterfüllung der Teilnahmebedingungen:

  • Bei Verstößen gegen die Bedingungen und trotz Abmahnung kann der Händler von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne Rückerstattung. Bei schweren Verstößen behält sich der Veranstalter eine Anzeige vor.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz, Österreichisches Recht gilt auch bei Auslandsbezug.

Teilnichtigkeitsklausel:

  • Unwirksame Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Wirksamkeit der restlichen Teilnahmebedingungen. Die unwirksame Bestimmung wird entsprechend dem ursprünglichen Zweck ausgelegt.
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